Allgemeine Geschäftsbedingungen

HCX24 GmbH, Stand 24.08.2016 

 

1.      Vertragliche Grundlagen

 1.1    Geltungsbereich / Definitionen

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen der HCX24 GmbH (nachfolgend: HCX24) im In- und Ausland.

Das Angebot von HCX24 richtet sich ausschließlich an gewerbliche Endkunden und nicht an Verbraucher.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die nachfolgenden Definitionen als vereinbart: 

Verkäufer: verkaufenden Partei, Anbieter (Hotel oder Vermittler) - nachfolgend VK genannt.

Plattform: HCX24

HCX24: Vermittlerin des/der Hotelkontingent/e

 

Einkäufer: abkaufende Partei, Kunde - nachfolgend EK oder Kunde genannt.

 

 

1.2    Rangfolge der vertraglichen Regelungen

 

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

 

a)      Individualvertraglich vereinbarte Verträge

b)      Besondere Vertragsbedingungen

c)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

d)      Gesetzliche Vorschriften

 

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Die AGB von HCX24 gelten dabei ausschließlich. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

 

 

1.3    Art der Dienste und Produkte

 

HCX24 erbringt Dienstleistungen im Bereich Vermittlung von Hotelkontingenten. Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung ergeben sich aus den Darstellungen auf der jeweils aktuellen Website nachfolgend: Plattform.

 

Soweit neben den Hotelleistungen zusätzlich Leistungen Dritter auf der Plattform angeboten werden (z.B. Transfers und Flüge), handelt es sich um Drittangebote, auf die HCX24 keinen Einfluss hat.

Entsprechende Verträge werden insoweit auch direkt mit den betreffenden Drittanbietern abgeschlossen und sind rechtlich für HCX24 nicht verpflichtend.

Die Haftung wird insoweit unter Berücksichtigung von Ziff. 3.2 ausgeschlossen.

 

 

2.      Inhalt der Leistungen

 

a)      Allgemeines

HCX24 tritt ausschließlich als Vermittlerin der Hotelleistungen der jeweiligen VKs auf und vermittelt Verträge auf eigene Rechnung. Zwischen HCX24 und dem EK kommt im Falle der Buchung einer Hotelleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Hotelleistungen ist.

 

Die Hotelleistungen richten sich ausschließlich nach dem abgefragten Datum des EK. HCX24 ist nicht für Terminverschiebungen eines gewählten Events verantwortlich. Es gilt lediglich der abgefragte, bzw. gebuchte Zeitraum.

 

Der VK kann sein Angebot bei HCX24 einstellen. In diesem Fall wird ihm ein Abkaufvertrag von HCX24 über seine Leistungen angeboten. Der Vertrag ist seitens des VK gültig, sobald HCX24 das Kontingent auf der Plattform freigegeben hat. HCX24 bietet anschliessend das Kontingent offiziell an.

HCX24 informiert den VK über die feste Buchung des gesamten oder auch nur über einen Teil des Vertrages, in dem HCX24 explizit dem Abkaufvertrag und den vereinbarten Konditionen zustimmt. Dies erfolgt in Form einer detaillierten Mail an den VK. Erst zu diesem Zeitpunkt hat der Vertrag rechtlich seine volle Gültigkeit. Bis dahin verfügt der VK frei über sein Kontingent.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des VK noch des EK sind für das Geschäftsgebaren von HCX24 nicht relevant und finden keine Anwendung. Die Zahlung und Stornierungskonditionen werden zB ausschließlich im Abkaufvertrag des VK oder im Geschäftsbesorgungsvertrag des EK bestimmt.

 

b)      Mängel

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass HCX24 nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Hotelleistungen berechtigt und verpflichtet ist. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Dienstleister/Hotel oder VK zu erheben. Der VK wird dem EK nicht mitgeteilt. HCX24 leitet die Rügen entsprechend weiter, ist jedoch gewährleistungsrechtlich für die Leistungen nicht verantwortlich.

 

c)      Umbuchungen / Stornierungen

Nach Abschluss des Vertrages richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Reduzierung, Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen VK. HCX24 ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem EK im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.

 

HCX24 weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

 

Soweit die Bedingungen des Anbieters kein Rücktritts- oder Stornorecht enthalten, besteht dieses nicht, d.h. die Verträge werden verbindlich und unwiderruflich abgeschlossen.

 

d)      Sicherungsschein

Falls HCX24 Touristikleistungen im Sinne eines Veranstalters zusammenfasst und zur Absicherung von Fremdgeldern eine Insolvenzversicherung für den Insolvenzfall abschließt, wird der hierfür ausgestellte Sicherungsschein an den Kunden weitergegeben. Weitere Rechtsansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

e)      Konditionen

Das eigene Einstellen von Angeboten auf der Plattform ist für den VK kostenfrei. Kosten hierfür behält sich HCX24 vor und teilt dies bei einer Änderung vorab mit.

Das Einstellen von Angeboten auf der Plattform von HCX24 Mitarbeitern ist kostenpflichtig (Auftrag eines VK) und wird nach erfolgreichem Hochladen in Rechnung gestellt.

 

Der VK verpflichtet sich niedrigere oder gleiche Verkaufsraten bei HCX24 einzustellen, die er auch für die eigene Vermarktung und Verkauf des gleichen Produktes ansetzt.

Erhöhte Raten, als auch zusätzliche Handling Fee bei HCX24 sind nicht zulässig. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von HCX24 führen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

Die Kosten und Konditionen für den EK ergeben sich aus den Angeboten auf der Plattform und seinem Vertrag.

 

HCX24 vermittelt Hotelkontingente ua über Drittanbieter = VK.

Die Kontakte des VK werden nicht offengelegt und HCX24 bleibt alleiniger Vertragspartner der Vermittlungsleistung.

 

Der VK verpflichtet sich bei einer Nutzung von HCX24 die Kontingente direkt vom Hotel eingekauft zu haben. Ein weiterer Zwischenhändler ist nicht zulässig.

Der VK kann um einen schriftlichen Beweis jederzeit gebeten werden, welcher HCX24 anstandslos und umgehend beizubringen ist. (siehe auch Sicherheit HCX24 Trust)

 

Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von HCX24 führen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

 

3.    Gewährleistung

 

 

3.1  Gewährleistung und Garantien

 

Die Gewährleistung von HCX24 ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrages, §§ 611 ff BGB.

 

VK verpflichtet sich dazu, die vertragsgegenständlichen Kontingente auch tatsächlich vorzuhalten und keine Überbuchungen vorzunehmen, die zu einer abweichenden Unterbringung führen. Auch ist der VK, sofern Drittanbieter, dazu verpflichtet sein Kontingent im Hotel zu schützen und Sorge zu tragen, daß es für die Buchung zur Verfügung steht.

Falls dennoch eine Umbuchung aufgrund Überbuchung stattfinden sollte, stellt der VK HCX24 auf erstes Anfordern von allen hieraus entstehenden Kosten frei. Der EK hingegen wird seine Ansprüche an den VK (Agentur oder direkt an das Hotel) stellen und HCX24 nicht in Haftung nehmen können.

HCX24 wird von dem VK in jedem Fall von resultierenden Kosten einer Umbuchung freigesprochen. Schadenersatzansprüche des EK übernimmt der VK vollumfänglich.

Sofern eine Ausbuchung der Gruppe seitens des VK verursacht wurde, so kann HCX24 eine Strafe bis zu einer Höhe 50% des ausgebuchten Hotelwertes zusätzlich verlangen. Diese Strafzahlung kann unverzüglich verhängt werden und steht zur Zahlung aus und ist nicht erstattungsfähig.

Sofern HCX24 einen zusätzlichen Aufwand zu verbuchen hat, kann und werden diese Kosten zudem an den VK gestellt.

 

 

3.2    Sicherheit – HCX24 Trust

 

a)   Hotelvertrag mit einem Drittanbieter

 

Der VK, sofern ein Drittanbieter, kann aufgefordert werden, den Direktvertrag des Vertragshotels mit einem Bestätigungsschreiben an HCX24 schriftlich zu belegen. Dies dient der Sicherheit aller involvierten Parteien und ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zu einem sofortigen Ausschluss des VK bei HCX24 mit allen Angeboten führen. Den Schaden für dieses Zuwiderhandeln hat der VK selber zu tragen. HCX24 behält sich in jedem Fall vor, entstandene Kosten an den VK weiterzuleiten.

 

 

b)   Zahlungsbestätigung

 

Der VK, sofern das Hotel selbst, verpflichtet sich sämtliche Zahlungen von HCX24 auf offiziellem Hotelpapier mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen.

 

Der VK, sofern ein Drittanbieter, verpflichtet sich sämtliche Zahlungen von HCX24 durch das Hotel auf offiziellem Hotelpapier mit Unterschrift und Stempel des Hotels bestätigen zu lassen.

 

Folgende Daten sollen im Kurztext enthalten sein:

  • Hotelname
  • Zeitraum der Buchung
  • Anzahl der Zimmer/Anzahl der Roomnights
  • Prozentualer gezahlter Anteil
  • Firmenname des EK
  • Name und Unterschrift seitens Hotel
  • Stempel und Datum

 

Folgende Daten sollen nicht im Kurztext enthalten sein und können auch zurückgewiesen werden:

  • Name des Drittanbieters
  • Betrag mit Währung der Zahlung

 

Bespieltext:

Hiermit bestätigen wir, das HOTEL, den Zahlungseingang iHv XY% für die Zimmeranzahl von XXXX, im Zeitraum von ANREISE bis ABREISE für die FIRMA.

 

 

3.3   Haftung HCX24

 

Die Haftung von HCX24 ist - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

Der Haftungsausschluss gilt nicht

- soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,

- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HCX24 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HCX24 beruhen,

- für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

Soweit HCX24 vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

 

 

3.3.1Haftung von VK und EK

 

Der VK haftet für seine angebotenen Leistungen zu jederzeit. Sofern Angaben nicht korrekt sind - insbesondere falsche Daten eines Events - hat der VK eine selbstständige Verbesserung vorzunehmen und alle involvierten Parteien zu informieren.

 

Der EK haftet für seinen Einkauf bei HCX24. Sofern ihm Fehler nach Vertragsabschluss auffallen, so soll er seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und diese umgehend HCX24 melden, um diesen zu beheben.

 

Der Eventkalender wird von HCX24 kontinuierlich gepflegt und steht dem VK, als auch dem EK kostenfrei zur Verfügung. HCX24 übernimmt jedoch keine Gewähr für Änderungen der Events.

 

 

3.4   Datenschutz

 

HCX24 verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie, diese an HCX24 im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat.

Der Kunde stellt HCX24 hinsichtlich sämtlicher Verlusten, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.

Die Nutzer von HCX24 stimmen zu, daß ihre Daten und Logos auf der HCX24 Seite als auch deren Unterseiten verwendet werden dürfen.

 

HCX24 behält es sich vor weitere Domains zu erwerben und alle Daten auch über weitere Plattformen zu bewerben, vermarkten und verkaufen.

 

 

3.5  Zahlungen / Buchungen

 

Zur Absicherung von Kursrisiken kann HCX24, unter schriftlicher Zustimmung des Kunden, den Gegenwert des Anteils der Fremdwährung am Auftragswert bei Auftragserteilung abrufen. Das Kursrisiko geht dann mit dem auf den Geldeingang folgenden Werktag auf HCX24 über.

 

Buchungen können entweder online oder mit einem schriftlichen Vertrag abgeschlossen werden.

 

Sofern der EK eine Überzahlung vorgenommen hat, zB durch Reduzierung seines Kontingentes, so behält sich HCX24 vor, die Rückzahlung mit der Endrechnung abzugleichen und nach Abreise zu erstatten. Ausnahmen müssen schriftlich bei HCX24 beantragt werden.

 

Dem VK wird eine Gutschrift für sein verkauftes Kontingent laut Vertrag ca 10 Tage vor Zahlungspflicht zugeschickt. Die Zahlung folgt von HCX24 unaufgefordert laut Abrufvertrag.

 

Der VK verpflichtet sich dazu, seine Abrechnung gegenüber HCX24 spätestens 10 Tage nach Abreise der Gruppe vorzulegen bzw auf der Plattform einzugeben und abzuschliessen.

 

Bei einer erfolgreichen Buchung zahlt der VK eine Provision an HCX24 auf Grundlage des realisierten Buchungsvolumens (gemessen an der Zimmerabschlussrechnung, inkl Stornokosten, Noshows, etc). Zusatzleistungen wie zB Barrechnung, Blumen, Hospitality Desk oä) fallen nicht unter die Kommissonsreglung.

 

VK = Agentur

Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der VK dazu, eine Provision iHv 5% auf die den realisierten Gesamtumsatz zu zahlen.

VK = Hotel oder nicht-Agentur (Wiederverkäufer)

Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der VK dazu, eine Provision iHv 10% auf die den realisierten Gesamtumsatz zu zahlen.

 

Die vereinbarten Provisionszahlungen verstehen sich jeweils zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird nach Abreise gestellt und ist ohne Skonto bei Erhalt fällig.

 

 

3.6    Urheberrecht

 

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von HCX24 erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen, Reise- und Veranstaltungsprogrammen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung bei HCX24.

Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so versichert der Kunde, dass hierdurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, HCX24 auf erstes Anfordern von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

 

 

4.      Allgemeine Bestimmungen

 

Sämtliche Geschäftsbeziehungen von HCX24 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von HCX24. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main. HCX24 ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

 

 

5.      Mediationsklausel

 

Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen.

 

Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen.

 

Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden.

 

Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

 

 

Stand August 2016